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LEBENSMITTELKONTROLLE

Verwaltung und Gerichte, Departement Gesundheit und Soziales
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Lebensmittelkontrolle

Im Zentrum der Lebensmittelkontrolle steht der Vollzug des eidgenössischen Lebensmittelgesetzes (LMG). Dieses Gesetz bezweckt (gemäss Art. 1 LMG)

  • die Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können;

  • den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherzustellen;

  • die Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen zu schützen.


Die wichtigsten Intsrumente der Lebensmittelkontrolle sind regelmässige und risikobasierte Betriebsinspektionen sowie Laboruntersuchungen.

Adresse


LEBENSMITTELKONTROLLE

Ob. Vorstadt 14
5000 Aarau

Telefon


+41 (0) 62 835 30 25

Fax


+41 (0) 62 835 30 49

E-Mail


Website


www.ag.ch

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